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   BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95   

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https://dejure.org/1995,15458
BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95 (https://dejure.org/1995,15458)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1995 - VIII B 47/95 (https://dejure.org/1995,15458)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - VIII B 47/95 (https://dejure.org/1995,15458)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.03.1991 - II B 122/90

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95
    Die Beschwerde ist nicht konkret darauf eingegangen, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602, m. w. N.; in BFH/NV 1989, 312).

    Hierzu reicht der bloße Hinweis nicht aus, der BFH habe über die Frage bislang noch nicht entschieden (BFH/NV 1992, 602).

  • BFH, 24.05.1988 - V B 36/88

    Anforderungen an Beschwerdeschrift bei der Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95
    Ausnahmsweise wird nach ständiger Rechtsprechung die Revision aufgrund vorhandener Divergenz bei einer erst nach Einlegung einer auf grundsätzliche Bedeutung gestützten Nichtzulassungsbeschwerde ergangenen BFH-Entscheidung, mit welcher das angefochtene FG-Urteil nicht in Einklang steht, zugelassen, ohne daß Divergenz formgerecht geltend gemacht werden muß (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 V B 36/88, BFH/NV 1989, 312, 313 m. w. N.).

    Die Beschwerde ist nicht konkret darauf eingegangen, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602, m. w. N.; in BFH/NV 1989, 312).

  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95
    Es ist mit dem Begründungszwang nicht vereinbar, wenn es bereits ausreichen würde, daß der BFH die insoweit vorhandene Rechtsprechung, insbesondere der FG, die Verwaltungsauffassung und die Stimmen im Schrifttum herausfinden könnte (vgl. BFH- Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, 677, m. w. N.).
  • BFH, 27.10.1994 - I R 107/93

    Begriffe des "Betriebs" und der "Betriebsstätte" i.S. von § § 9 Abs. 1 DB-StÄndG

    Auszug aus BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage, ob nach § 9 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen zum Steueränderungsgesetz DDR auch die Eröffnung von Betriebstätten bzw. Teilbetrieben in den neuen Bundesländern erfaßt wird, ist mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Oktober 1994 I R 107/93 (BFHE 176, 529, BStBl II 1995, 403) in der Weise geklärt worden, daß unter die Bestimmungen nicht die Eröffnung einer Betriebstätte, wohl aber ein Teilbetrieb fällt.
  • BFH, 05.11.1992 - X B 85/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Schaffung von

    Auszug aus BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95
    Ebensowenig genügt der Hinweis, die Rechtsfrage sei für eine größere Zahl von Fällen (noch) bedeutsam (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373, m. w. N.).
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